Eine Ihrer zentralen Aufgaben als KEB-Beauftragte/r oder Bildungsverantwortliche/r ist es,
Grundlage ist dabei das “Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern” (kurz: EbFöG) aus dem Jahre 1974. Diesem Gesetz sind alle Träger der Erwachsenenbildung, sei es Volkshochschule oder KEB gleichermaßen unterworfen. Es regelt, welche Veranstaltungen von den regionalen KEBs finanziell gefördert werden dürfen und somit für die Statistik berücksichtigungsfähig sind und welche nicht.
Offenheit = für jeden/jede zugänglich (d.h. nicht nur für Mitglieder), deshalb: öffentliche Ankündigung
Bildung = pädagogische Leistung in Form von Information, Diskussion, Anleitung, Hinführung, Impulsen etc.
Erwachsene = alle Personen, die das 15.Lebensjahr vollendet haben